Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Christoph Letmaier, Werbegrafiker, Einzelunternehmer
Neustiftgasse 43/2/2, A-1070 Wien
Präambel - Grundlagen der Zusammenarbeit
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen dem Zweck, Rechte und Pflichten – sofern diese über zwingendes Recht hinausgehen – sowohl von Christoph Letmaier als auch seines Auftraggebers festzulegen und im Geschäftsverkehr möglichst klare Auftragsverhältnisse zu schaffen.
- Die AGB sind integrierender Bestandteil von Auftragsbestätigungen, welche die korrekte Durchführung von Aufträgen im Bereich der von Christoph Letmaier angebotenen Leistungen (Grafikdesign, Webdesign und 3D-Visualisierungen) zum Gegenstand haben.
- Christoph Letmaier ist berechtigt, den Auftrag durch sachverständige, unselbstständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner ganz oder teilweise durchführen zu lassen.
- Der Auftraggeber unterstützt Christoph Letmaier unaufgefordert durch die zeitgerechte Lieferung aller nötigen Arbeitsunterlagen (Bilddaten, korrekturgelesene Texte, Audiodaten, Videodaten, Informationen über die gewünschte Strukturierung/Aufteilung von Inhalten) für den möglichst ungestörten und raschen Fortgang der Konzeptions-, Entwurfs- und Ausführungsarbeiten.
- Geltung und Voraussetzungen für einen Auftrag
- Zur Festlegung möglichst klarer Auftragsverhältnisse wird zwischen den Vertragspartnern der Umfang des Auftrages in einer Leistungsbeschreibung so detailliert wie möglich definiert. Eine derartige Leistungsbeschreibung enthält zumindest genaue Angaben über folgende Teilbereiche:
- Grafikdesign (Idee, Konzept, Entwurf, Produktion), kreativer und handwerklicher Leistungsumfang
- Nebenleistungen (z.B. Beratung, Kommunikation, Recherche, Produktionsüberwachung, Spesen, amtliches Kilometergeld)
- Fremdleistungen (Lieferungen Dritter)
- Entgelt für Werknutzungsrechte
- Für die Auftragserfüllung sind detaillierte Arbeitsgrundlagen Voraussetzung. Es sind dies vor allem:
- Umfassendes Briefing (Definition von Aufgabenstellung, Endprodukt, Arbeitsumfang, sonstige Leistungen) bzw. Beistellung von Unterlagen, die Informationen über die Art und Menge der geforderten Leistungen enthalten.
- Bekanntgabe von Terminen/Lieferfristen
- Bekanntgabe von kompetenten Ansprechpartnern des Auftraggebers für eine möglichst effiziente und reibungslose Kommunikation zwischen Christoph Letmaier und dem Auftraggeber.
- Vereinbarung von Werknutzungsrechten
- Zur Festlegung möglichst klarer Auftragsverhältnisse wird zwischen den Vertragspartnern der Umfang des Auftrages in einer Leistungsbeschreibung so detailliert wie möglich definiert. Eine derartige Leistungsbeschreibung enthält zumindest genaue Angaben über folgende Teilbereiche:
- Termine und Lieferfristen
- Vor Auftragserteilung müssen für beide Vertragspartner verbindliche Termine und Lieferfristen für die geforderten Leistungen in der Auftragsbestätigung festgehalten werden.
- Die in Auftrag gegebenen Leistungen gelten mit der Werkübergabe als erbracht.
- Die Nichteinhaltung von Terminen sowie entstehende Verzögerungen durch mangelhafte bzw. unvollständige Informationen seitens des Auftraggebers berechtigt Christoph Letmaier nach Setzen einer angemessenen Nachfrist sämtliche Folgetermine mit dem Auftraggeber neu zu vereinbaren.
- Entgeltlichkeit von Präsentationen
- Die Einladung des Auftraggebers eine Präsentation zu erstellen (Vorentwurf) gilt als Auftrag einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen, der einen gesonderten Honoraranspruch begründet.
- Erfolgt nach der Präsentation kein Auftrag, ist dem Auftraggeber die unentgeltliche weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation von Christoph Letmaier eingebrachten Entwürfe, Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen.
- Das Präsentationshonorar dient grundsätzlich der Abgeltung des Arbeitsaufwands von Christoph Letmaier, Werknutzungsrechte sind in dem Präsentationshonorar nicht enthalten. Wünscht der Auftraggeber die präsentierten Ideen und Konzepte ohne Beauftragung von Christoph Letmaier weiter zu verwerten bzw. zu bearbeiten, steht Christoph Letmaier ein angemessenes Werknutzungsentgelt zu.
- Urheberrecht und Werknutzungsrechte
- Das gesetzliche Urheberrecht von Christoph Letmaier an seinen Werken ist unverzichtbar.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Werke von Christoph Letmaier nur in dem vereinbarten Rahmen der Werknutzungsrechte zeitlich, räumlich oder für einen genau definierten Zweck genutzt werden.
- Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen sowie die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Christoph Letmaier nicht zulässig.
- Die dem Auftraggeber eingeräumten Werknutzungsrechte dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Christoph Letmaier gegen ein angemessenes Entgelt an Dritte übertragen werden.
- Der Auftraggeber ist grundsätzlich erst nach erfolgter Bezahlung des vereinbarten Honorars bzw. des Werknutzungsentgelts befugt, die Werke von Christoph Letmaier lt. den vereinbarten Werknutzungsrechten zu nutzen bzw. zu vervielfältigen.
- Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion ohne Genehmigung von Christoph Letmaier geändert werden. Nachahmungen jedweder Art sind unzulässig.
- Die Entwurfsoriginale bleiben Eigentum des Urhebers und können nach erfolgter Verwendung im Rahmen der Präsentation zurückgefordert werden.
- Werden urheberrechtlich geschützte Werke von Christoph Letmaier über die vereinbarte Form, den Zweck und den Umfang hinaus genutzt, so ist Christoph Letmaier
- über Art und Umfang der weiteren Nutzung umgehend in Kenntnis zu setzen
- berechtigt ein angemessenes Werknutzungsentgelt zu verrechnen
- Bei Liquidation oder Änderung der Rechtsform des Auftraggebers gehen nur die in der Auftragsbestätigung erteilten Werknutzungsrechte an den Rechtsnachfolger des Auftraggebers über. Wünscht der Rechtsnachfolger eine Ausweitung bzw. Änderung der Werknutzungsrechte ist die ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von Christoph Letmaier erforderlich, sowie ggf. ein angemessenes Entgelt zu entrichten.
- Für die im Rahmen der Auftragserfüllung an den Auftraggeber gesendeten Zwischenentwürfe und Arbeitsfortschritte wird nur das Nutzungsrecht im Sinne der Auftragserfüllung eingeräumt.
- Der Auftraggeber erwirbt mit der Zahlung bzw. Teilzahlung von Leistungen grundsätzlich keinen Anspruch auf die von Christoph Letmaier im Zug der Auftragserfüllung anfertigten Daten („offene Daten“, Entwürfe), es sei denn, diese Daten sind notwendiger Bestandteil für die Funktion eines Werkes (z.B. der Programmcode einer Website).
- Rücktrittsrecht
- Christoph Letmaier ist zum Rücktritt vom Auftrag berechtigt, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu verantworten hat, unmöglich ist bzw. wenn Lieferfristen seitens des Auftraggebers trotz Setzen einer angemessenen Nachfrist nicht eingehalten werden. In diesem Fall ist Christoph Letmaier berechtigt, zusätzlich zu den bereits erbrachten Leistungen 30% des Gesamtnettohonorars (exkl. Abgeltung der Werknutzungsrechte) zu verrechnen.
- Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte und Naturkatastrophen entbinden sowohl Christoph Letmaier als auch den Auftraggeber von Lieferverpflichtungen und gestatten die Neuverhandlung der Lieferfristen bzw. den einseitigen Rücktritt vom Vertrag.
- Die Stornierung eines beauftragten Projektes durch den Auftraggeber ist nur schriftlich und gegen Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen sowie einer Stornogebühr von 30% des Gesamtnettohonorars (exkl. Abgeltung der Werknutzungsrechte) möglich.
- Für den Fall der Überschreitung eines vereinbarten Liefertermins aus alleinigem Verschulden von Christoph Letmaier ist der Auftraggeber nur dann berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn innerhalb einer angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung von Christoph Letmaier in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird.
- Ein Insolvenzverfahren des Auftraggebers berechtigt Christoph Letmaier zum Rücktritt vom Auftrag und zur Rechnungslegung über die bereits erbrachten Leistungen sowie über bereits erbrachte Fremdleistungen und Nebenkosten.
- Angebot und Auftragserteilung
- Von Christoph Letmaier erstellte Angebote sind ein Monat ab Angebotsdatum gültig.
- Als Auftragserteilung und Vertrag gilt die auf einem von Christoph Letmaier erstellten Angebot basierende schriftliche Auftragsbestätigung.
- Eine Erweiterung des Auftragsumfangs bedarf eines zusätzlichen Angebots von Christoph Letmaier sowie einer weiteren schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber.
- Honoraransprüche und Zahlungsbedingungen
- Das Honorar für die von Christoph Letmaier erbrachten Leistungen besteht aus zwei Teilen: zum einen Teil aus dem Honorar für den Entwurf, der Ausarbeitung und allen damit verbundenen Arbeitsschritten inkl. Neben- und ggf. Fremdleistungen und zum anderen Teil aus dem Entgelt für die in der Auftragsbestätigung definierten Werknutzungsrechte.
- Bei Auftragsannahme durch den Auftraggeber ist Christoph Letmaier berechtigt 30% des Gesamtnettohonorars (exkl. Werknutzungsrechte) zzgl. 20% USt. zur sofortigen Zahlung in Rechnung zu stellen.
- Bei Aufträgen deren Leistungserfüllung sich über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten erstreckt ist Christoph Letmaier berechtigt jeden Monat eine angemessene Teilrechnung zu stellen.
- Die von Christoph Letmaier gelegten Gesamt- und Teilrechnungen sind nach Erhalt binnen 10 Werktagen auf das Bankkonto von Christoph Letmaier zu überweisen.
- Belegexemplare und Eigenwerbung
- Auf Verlangen überlässt der Auftraggeber Christoph Letmaier mindestens ein Belegexemplar aller gedruckten/produzierten Arbeiten unentgeltlich. Ausgenommen davon sind besonders großformatige sowie unverhältnismäßig teure Produkte.
- Christoph Letmaier ist zur dezenten Platzierung seines Namens auf jedem von ihm entworfenen und gestalteten Werk berechtigt, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgelt zusteht.
- Christoph Letmaier ist berechtigt im Rahmen der Eigenwerbung für den Auftraggeber erstellte Werke öffentlich zu präsentieren.
- Aufbewahrung der Produktionsdaten
- Alle Produktionsdaten und auftragsrelevanten Unterlagen werden ab Auftragserfüllung von Christoph Letmaier mindestens ein Jahr lang aufbewahrt bzw. gespeichert. Eine darüber hinausgehende garantierte Aufbewahrung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.
- Haftung und Gewährleistung
- Christoph Letmaier haftet nur bei Nachweis von Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit für durch Nichterfüllung der Leistungen lt. Auftragsbestätigung ev. entstandene Schäden.
- Bei Mängeln nach Auftragserfüllung, die nachweislich durch Verschulden von Christoph Letmaier zustandegekommen sind, hat Christoph Letmaier das Recht auf Nachbesserung vor Preisminderung und der Auftraggeber das Recht auf Verlangen einer Nachbesserung, dieses Recht erlischt sechs Monate nach Auftragserfüllung.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet Entwürfe und Reinzeichnung vor der Vervielfältigung, Produktion oder Veröffentlichung (Website) zu prüfen und schriftlich zu bestätigen (Freigabe) bzw. rechtzeitig Korrekturen/Änderungen schriftlich mitzuteilen.
- Schadenersatzansprüche für den vereinbarten Auftrag sind mit der Höhe des Honorars exkl. USt. begrenzt.
- Wenn der Probedruck/Andruck bzw. die Beistellung von Produktmustern nicht in der Auftragsbestätigung festgehalten wird, haftet Christoph Letmaier nicht für Abweichungen und Mängel im Druck bzw. bei Werbemitteln.
- Für vom Auftraggeber bereitgestellte Daten übernimmt Christoph Letmaier keine Haftung bzgl. Urheberrechts- bzw. Nutzungsrechtsansprüchen Dritter.
- Für allfällige Beratungsleistungen im Bereich Grafikdesign und Webdesign durch Christoph Letmaier ist die Haftung auf den im § 1299 ABGB ausgeführten Wortlaut beschränkt.
- Erfüllungsort, Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
- Erfüllungsort für alle Leistungen ist grundsätzlich der Firmensitz von Christoph Letmaier.
- Für den Streitfall zwischen Christoph Letmaier und dem Auftraggeber ist das Gericht am Firmensitz von Christoph Letmaier zuständig.
- Sonstiges
- Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform.
- Diesen Geschäftsbedingungen entgegenstehende bzw. davon abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann wirksam, wenn sie von Christoph Letmaier schriftlich anerkannt wurden.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und die unter Ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.
Wien, im März 2020
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